Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft

Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V

Präambel

Ethische Richtlinien eines Berufsverbandes unterstützen die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Sie fördern den innerverbandlichen Diskurs über Ethik im Allgemeinen und ethisch vertretbares professionelles Handeln im Speziellen. Sie sorgen auf diese Weise für den Schutz der Klientinnen und Klienten vor unethischem Verhalten. Sie bieten eine Grundlage für die Klärung von Beschwerden und Konflikten.

Die Systemische Gesellschaft und ihre Mitglieder nehmen sich als Akteure in gesellschaftlichen Zusammenhängen wahr, die bewusst Einfluss nehmen sowohl auf die Weiterentwicklung von fachlichen Standards wie auf sozial-, gesundheits- und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit. Sie sind sich bewusst, dass auch in diesen Bereichen sowohl Handeln wie Nichthandeln seine Konsequenzen hat.

Geltungsrahmen

Die Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft gelten für alle Mitglieder der Systemischen Gesellschaft und Inhaber_innen von SG-Nachweisen in allen Arbeitsbereichen.

Durch den Beitritt zur Systemischen Gesellschaft akzeptiert jedes Mitglied die Gültigkeit der Richtlinien für das eigene Verhalten und akzeptiert Entscheidungen, die die Systemische Gesellschaft auf der Grundlage dieser Richtlinien fällt.

Mit der Beantragung eines SG-Nachweises verpflichten sich die Antragstellenden auf Einhaltung der Ethik-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Wenn in den folgenden Richtlinien „Mitglieder der Systemischen Gesellschaft“ genannt sind, so sind damit in jedem Fall auch die Inhaber_innen von SG- Nachweisen gemeint.

Haltung – Qualität und Prozess

Grundlage systemischer Arbeitsansätze bildet ein systemisches Menschenbild, das durch Respekt vor der Autonomie des Individuums und Wertschätzung gegenüber einzelnen Personen und Systemen geprägt ist. Systemische Arbeitsansätze unterstützen Wachstum und Reifung auf persönlichen wie sozialen Ebenen und verstehen sich als emanzipatorisch.

Die grundlegende Haltung der Allparteilichkeit findet ihre Grenze, wo Menschenwürde und Menschenrechte durch Handeln und Verhalten infrage gestellt werden sowie das Strafrecht berührt ist. Die jeweiligen berufsethischen Standards sind selbstverständliche Basis für die systemische Praxis.

Vor diesem Hintergrund werden Unterschiede wie Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Kultur, Status, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Religion als mögliche Themen im professionellen Handeln wahrgenommen und als potentieller Anlass für Benachteiligung in sozialen Zusammenhängen reflektiert. Solche Benachteiligungen sind für die Systemische Gesellschaft nicht akzeptabel.

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft sind sich bewusst, dass ihr Handeln und Verhalten von ihren eigenen Normen und Werten geprägt ist. Sie reflektieren diese, um die Gefahr zu verringern, diese dem Gegenüber in ihrer Arbeit aufzudrängen (z.B. in Schwangerschaftskonfliktberatungen, in der Arbeit mit Angehörigen anderer Kulturen).

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft handeln im Bewusstsein, dass die eigenen Normen und Werte immer von der geschlechtsspezifischen Sichtweise geprägt sind, und achten auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Im Interesse der Erhaltung und Weiterentwicklung einer entsprechenden fachlichen Kompetenz verpflichten sich die Mitglieder der Systemischen Gesellschaft zu kritischer Selbstreflexion, zu regelmäßiger Reflexion der eigenen Tätigkeit unter fachkundiger Außenhilfe und zu regelmäßiger Fortbildung.

Klarheit , Transparenz und Persönlichkeitsschutz

Jeder professionelle Kontakt wird von Beginn an klar und transparent gestaltet. Hierzu gehört zum einen die Information der Klient_innen über Inhalt und Art des Angebots; über die Qualifikation der Anbieterin/ des Anbieters; über die finanziellen Bedingungen; über die Schweigepflicht und den damit verbundenen Schutz der Daten. Im Weiteren werden Absprachen über Dauer der professionellen Beziehung, Möglichkeiten der Beendigung und Ziele der Zusammenarbeit ebenso eindeutig und transparent gestaltet. Zum anderen werden die notwendigen Maßnahmen getroffen, um alle im Kontext der professionellen Beziehung gewonnenen Informationen so zu schützen, dass eine missbräuchliche Verwendung der Informationen ausgeschlossen werden kann. Dies gilt auch für Supervisionen, Veröffentlichungen, Weiterbildungen etc.

Verpflichtung gegenüber Kolleg_innen

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft pflegen eine akzeptierende und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg_innen – insbesondere in Bezug auf das Wohlergehen ihrer Klient_innen und Weiterbildungs-Teilnehmer_innen.

Mitglieder der Systemischen Gesellschaft erkennen die Beiträge ihrer Kolleg_innen zur eigenen Arbeit u.a. dadurch an, dass sie in angemessener Weise darauf hinweisen.

Vorgehen bei Verletzung der Ethik-Richtlinien

Beschwerden, bei denen ein Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien angezeigt wird, werden über die Geschäftsstelle an den Vorstand weitergeleitet. Beschwerdeführer_innen werden davon in Kenntnis gesetzt, dass bei einer Prüfung ihrer Beschwerde der/die Beschwerdegegner_in informiert wird und Stellung dazu nehmen kann.

Der Vorstand prüft die Beschwerde und kann sich dabei durch den Ethik-Rat beraten lassen. Nach Rücksprache mit dem/der Beschwerdeführer_in kann der Vorstand die Beschwerde auch an die Stelle für verzwickte Fälle weiterleiten, wenn z.B. eine kommunikative Verständigung der Parteien als sinnvoll erachtet wird oder wenn kein Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien festgestellt werden kann.

Die Stelle für verzwickte Fälle kann von allen Beschwerdeführer_innen angefragt werden und behandelt die Anliegen absolut vertraulich und in Absprache mit den Beschwerdeführer_innen. Wenn ihre Mitglieder einen Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien als gegeben ansehen, können sie die Beschwerde an den Vorstand zur Überprüfung weitergeben. Der/die Beschwerdeführer_in wird über die Absicht informiert und muss dem zustimmen.

Wenn ein Vorwurf gegen den Vorstand oder ein Vorstandsmitglied erhoben wird, muss der Ethik-Rat konsultiert werden. Respektiert der Vorstand die Position des Ethik-Rates nicht, kann dieser die Frage direkt an die Mitgliederversammlung richten.

Im Verlaufe des Verfahrens erhobene Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Erhebliche Verstöße gegen die Ethik-Richtlinien liegen dann vor, wenn ein strukturelles Machtgefälle oder Informationen aus dem Kontext der professionellen Beziehung zum eigenen privaten Vorteil genutzt werden. Sexuelle Beziehungen zwischen Therapeut_innen/Berater_innen und Klient_innen bzw. zwischen Lehrenden und Weiterbildungsteilnehmenden sind zum Beispiel ein solcher Machtmissbrauch.

Verstöße gegen die Richtlinien können den Entzug der Mitgliedschaft in der Systemischen Gesellschaft zur Folge haben. Das Verfahren hierzu regelt die Satzung der Systemischen Gesellschaft.

In Bezug auf von der Systemischen Gesellschaft erteilte Weiterbildungs- oder Lehrenden-Nachweise behält sich die Systemische Gesellschaft das Recht vor, diese bei Verstößen gegen die Richtlinien für immer oder für eine begrenzte Dauer zu entziehen.

Stand: August 2017

Quelle:

https://systemische-gesellschaft.de/wp-content/uploads/2021/10/Ethik-Richtlinien_der_Systemischen_Gesellschaft.pdf